weitere Erleichterungen für Grenzgänger im Homeoffice
Ein Abkommen hat die Regelung für die Sozialversicherung von Homeoffice-Beschäftigten geändert. Früher mussten sie sich in dem Land versichern, in dem sie wohnen, wenn sie dort mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit verbrachten. Jetzt gilt diese Grenze nur noch für mehr als 50 Prozent. Das heißt, sie können auf Wunsch weiterhin in dem Land versichert […]