Transparenz
Eckpfeiler meiner Kanzlei sind die klassischen Dienstleistungen der Steuerberatung.
Der Abrechnungsrahmen für Steuerberater ist durch die Steuerberater-Vergütungsverordnung gesetzlich geregelt. Bemessungsgrundlage ist der so genannte Gegenstandswert, welcher das wirtschaftliche Interesse der jeweiligen Leistung widerspiegelt, also beispielsweise die Einnahmen, der Umsatz, der Streitwert oder die Steuer.
Die Berechnung ist im Einzelfall also sehr individuell und daher für Interessenten leider nicht sehr transparent.
Daher möchte ich Ihnen im Folgenden für gängige Leistungen anhand von spezifischen Beispielen einen Eindruck davon vermitteln, mit welchen Kosten Sie ungefähr zu rechnen hätten.
Beispiel:
5 Arbeitnehmer (Gewerbetreibender), Jahresumsatz 500.000,- €
Monatlich 240,- € für die Finanzbuchhaltung (einschließlich Umsatzsteuervoranmeldung), 60,- € für die Lohnbuchhaltung und 150,- € Vorschuss für den Jahresabschluss (Gewinnermittlung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) sowie digitale Auswertungen für die eigenen Unterlagen im pdf-Format.
Monatliche Gesamtbelastung: 450,- € (exklusive MwSt.)
Beispiel „Single“:
Bruttojahresarbeitsentgelt 40.000,- €
Erstellung & Übermittlung an Finanzverwaltung sowie digitale Auswertungen für die eigenen Unterlagen im pdf-Format
jährlich insgesamt 199,- € (inkl. MwSt.)
Beispiel „Eheleute“:
Bruttoarbeitsentgelt je 50.000,- € & mtl. 500,- € Mieteinnahmen
Erstellung & Übermittlung an Finanzverwaltung sowie digitale Auswertungen für die eigenen Unterlagen im pdf-Format
jährlich insgesamt 399,- € (inkl. MwSt.)