Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr.  Ursprünglich hätten die Erklärungen bis Ende des Monats eingereicht werden müssen.

Das FAQ des Bundesfinanzministeriums wurde entsprechend aktualisiert:

Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten