Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 3. Juni 2022 verabschiedet. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 9,82 Euro – das sah die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung so vor. Zum 1. Juli wird er auf 10,45 Euro ansteigen. Diese Anpassung wird jedoch nur von kurzer Dauer sein. – Zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro angehoben. Anschließend soll wieder die Mindestlohnkommission über künftige Anhebungen entscheiden, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Gleichzeitig soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er künftig zum 520-Euro-Job.