Mit dem neuen „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ (TraFinG) wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt.
Damit werden alle Unternehmen in Gesellschaftsform ab dem 01.08.2021 verpflichtet ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden.
Unternehmen in Gesellschaftsform müssen sich innerhalb folgender Übergangsfristen (§ 59 Abs. 8 GwG n.F.) im Transparenzregister eintragen:
- Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien: bis zum 31. März 2022 (bereits abgelaufen),
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft: bis zum 30. Juni 2022,
- in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022.
Etwaige Erleichterungen wurden lediglich für Vereine geschaffen (§ 20a GwG n.F.).
Als Hilfestellung bietet der Bundesanzeiger Verlag diverse kostenlose Webinare zum Umgang mit dem Transparenzregister hier an: