Ein Abkommen hat die Regelung für die Sozialversicherung von Homeoffice-Beschäftigten geändert. Früher mussten sie sich in dem Land versichern, in dem sie wohnen, wenn sie dort mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit verbrachten. Jetzt gilt diese Grenze nur noch für mehr als 50 Prozent. Das heißt, sie können auf Wunsch weiterhin in dem Land versichert bleiben, in dem ihr Unternehmen seinen Sitz hat, solange sie nicht mehr als 50 Prozent im Homeoffice arbeiten. Diese Regelung basiert auf einer Sonderregelung während der Coronapandemie und ist seit dem 1. Juli 2023 gültig. Laut dem Spitzenverband der Krankenversicherungen haben sich 17 Länder dem Abkommen angeschlossen, einschließlich aller Nachbarländer Deutschlands mit Ausnahme von Dänemark.
Deutschland und Luxemburg haben sich mit Blick auf die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten darauf verständigt, die bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte rechtssicher in das DBA zu implementieren und auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten. Zudem soll eine vergleichbare Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen werden. Diese beiden Regelungen gelten ab 2024.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Wesentlichen wird das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Gesellschaftsregister eingeführt wird. Es wird von den Amtsgerichten geführt. Die Anmeldung zur Eintragung wird über einen Notar vorzunehmen sein.
Eine GbR kann sich in das künftige Gesellschaftsregister eintragen lassen. Erforderlich ist die Eintragung jedoch nur dann, wenn die Gesellschaft ihrerseits ein registriertes Recht, wie etwa ein Grundstück, erwerben will.
Mit Inkrafttreten des MoPeG werden etliche Neuregelungen die Voreintragung der betroffenen GbR im Gesellschaftsregister erfordern. Daher wird sich ein Großteil der Gesellschaften bürgerlichen Rechts in Deutschland, de facto eintragen lassen müssen, um bezüglich dieser Rechte handlungsfähig zu bleiben.
Die zu erwartenden Probleme sollten von den Gesellschaftern schon jetzt angegangen werden. Zuerst sollte geprüft werden, ob eine mittelbare Eintragungspflicht besteht, d.h. die GbR eingetragene Rechte hält oder an eingetragenen Gesellschaften beteiligt ist, oder solche Rechte im Jahr 2024 erwerben möchte.
Die Kanzlei geht vom 23.12.2022 bis zum 01.01.2023 in den „Winterurlaub“. Ab dem 02.01.2023 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie zu erreichen.
Derweil wünscht die Kanzlei allen Mandanten zum Weihnachtsfest viel Erholung, Gesundheit und über den Jahreswechsel hinaus anhaltende Freude!
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr. Ursprünglich hätten die Erklärungen bis Ende des Monats eingereicht werden müssen.
Das FAQ des Bundesfinanzministeriums wurde entsprechend aktualisiert:
Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 3. Juni 2022 verabschiedet. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 9,82 Euro – das sah die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung so vor. Zum 1. Juli wird er auf 10,45 Euro ansteigen. Diese Anpassung wird jedoch nur von kurzer Dauer sein. – Zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro angehoben. Anschließend soll wieder die Mindestlohnkommission über künftige Anhebungen entscheiden, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Gleichzeitig soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er künftig zum 520-Euro-Job.
- Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien: bis zum 31. März 2022 (bereits abgelaufen),
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft: bis zum 30. Juni 2022,
- in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022.
Wir wünschen allen Homepagebesuchern, Mandanten, deren Familien und Freunden frohe, erholsame Osterfeiertage und viel Erfolg bei der Eiersuche!
Nach § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG haben die Steuerpflichtigen Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt abzugeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden.
Eine solche Aufforderung begründet die Steuererklärungspflicht (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO). Nach § 228 Absatz 1 Satz 3 BewG kann die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
durch öffentliche Bekanntmachung vom 30.3.2022 (BStBl 2022 I S. 205) zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 aufgefordert.
Die steuerliche Ausnahmeregelung für Luxemburg-Pendler, die im Home-Office arbeiten, endet am 30. Juni. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde die 19-Tage-Regel teilweise ausgesetzt, um Grenzgängern das Arbeiten im Home-Office ohne Nachteile zu ermöglichen.
In der nun unterzeichneten Vereinbarung heißt es: „Vor dem Hintergrund der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich des COVID-19-Pandemiegeschehens haben sich die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg einvernehmlich darauf verständigt, die Verständigungsvereinbarung zum 30. Juni 2022 einvernehmlich zu kündigen. Die Vereinbarung vom 3. April 2020 betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern war bereits durch die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 ersetzt und auf diesem Weg aufgehoben worden. Sie lebt nicht wieder auf.“

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