Ein Abkommen hat die Regelung für die Sozialversicherung von Homeoffice-Beschäftigten geändert. Früher mussten sie sich in dem Land versichern, in dem sie wohnen, wenn sie dort mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit verbrachten. Jetzt gilt diese Grenze nur noch für mehr als 50 Prozent. Das heißt, sie können auf Wunsch weiterhin in dem Land versichert bleiben, in dem ihr Unternehmen seinen Sitz hat, solange sie nicht mehr als 50 Prozent im Homeoffice arbeiten. Diese Regelung basiert auf einer Sonderregelung während der Coronapandemie und ist seit dem 1. Juli 2023 gültig. Laut dem Spitzenverband der Krankenversicherungen haben sich 17 Länder dem Abkommen angeschlossen, einschließlich aller Nachbarländer Deutschlands mit Ausnahme von Dänemark.