Die Ampel-Koalition hat sich darauf verständigt, dass der bis Jahresende geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant nicht verlängert wird. Der Steuersatz wird nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 % liegen.

Seit dem 1.7.2020 galt aufgrund des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Diese befristete Regelung wurde durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 und durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen bis zum 31.12.2023 verlängert.