Ich hoffe, dass Sie sich an den kommenden Weihnachtstagen ganz Ihrer Familie widmen können und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start ins neue Jahr! Daher: Genießen Sie die Festtage und verbringen Sie harmonische und erholsame Tage im Kreis Ihrer Lieben. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen im neuen Jahr die nächsten Herausforderungen zu meistern!

Hinweis: Die Kanzlei schließt am 23.12.21 um 17 Uhr und öffnet Sie im neuen Jahr am 03.01.2022 zu gewohnter Uhrzeit wieder.

Mit Luxemburg wurde eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Luxemburg behandelt werden können. Mit Schreiben v. 6.12.2021 informiert das BMF, dass die Vereinbarung bis mindestens 31.3.2022 verlängert wird.

Die Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz haben bis Mitte des Jahres rund 700 Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Betrugsfällen im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfen eingeleitet. Knapp die Hälfte davon, insgesamt 333 Verfahren, seien bereits erledigt, teilte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Landtagsanfrage der CDU-Abgeordneten Karina Wächter mit.

Nicht erfasst wurde, bei welcher Art von Corona-Wirtschaftshilfen ein Verdacht auf Betrug bestand oder noch besteht. „Hinzu kommt, dass Gegenstand eines Verfahrens auch verschiedene Corona-Beihilfen sein können, so dass eine trennscharfe Zuordnung nicht möglich ist“, erläuterte die Ministerin. Zahlen zum entstandenen Schaden nannte sie nicht.

Der Alexa Gehaltsrechner bietet nun eine einfache und schnelle Möglichkeit, ein Nettogehalt zu ermitteln. Der Skill fragt dabei verständlich und unterstützend alle relevanten Informationen für die Berechnung ab. Die Spracherkennung versteht unterschiedlichste Formulierungen und ermöglicht so auch Laien die Bedienung und die Eingabe der benötigten Informationen. Die Ergebnisse der Berechnung lassen sich auf Wunsch dann ganz einfach per Sprachbefehl an eine Mail-Adresse schicken.

Für die Nutzung benötigt man einen Account bei Amazon, sowie Alexa-fähige Endgeräte (zum Beispiel Alexa Echo, Echo Show, oder eine Alexa-Integration im Auto) oder ein Smartphone. Den Skill findet man im Alexa-Skill-Store oder man spricht Alexa direkt darauf an. Beispielsweise: „Alexa, aktiviere DATEV Lab Gehaltsrechner“.

Mehr dazu: Alexa Gehaltsrechner aus dem DATEV Lab – DATEV TRIALOG-Magazin

Die Finanzverwaltung unseres Nachbarstaates hat datiert auf den 30.09.2021 die alljährlichen letztmaligen Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärungen rausgeschickt.

Für das Veranlagungsjahr 2020 ist die Steuererklärung demzufolge binnen Monatsfrist, also spätestens schon zum 02.11.2021, bei der zuständigen Veranlagungsstelle einzureichen, um etwaige Geldstrafen zu vermeiden.

Vom 23.09.2021 ab 17 Uhr bis 27.09.2021 um 24 Uhr ist die Kanzlei sowohl geschlossen, als auch aufgrund von IT-Umstellungen nur sehr beschränkt erreichbar.

Es empfiehlt sich daher nicht in diesem Zeitraum wichtige Emails an die Kanzlei zu schicken, da die Gefahr besteht, dass diese Emails verloren gehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ab dem 28.09.2021 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie zu erreichen.

Im Rahmen der Schwierigkeiten, die sich aus der Corona-Pandemie vergangenes Jahr ergaben, wurde mit Luxembourg eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahme zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen (Homeoffice), wie „normale“ Arbeitstage in Luxembourg behandelt werden können und damit nicht in die so genannte „19-Tage-Regelung“ fallen.

Diese Maßnahme wurde nun mindestens bis zum 31.12.2021 verlängert.

Mehr dazu unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2021-09-20-besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg-fortgeltung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Da die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen jedenfalls teilweise weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.09.2021 hinaus bis zum 31.12.2021. Demzufolge können fortan auch Hilfen für die Monate Oktober, November und Dezember 2021 beantragt werden, sofern die weitestgehend unveränderten Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten weitere Informationen hierzu von Ihnen benötigt werden, dann zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt auch Betroffenen in Trier eine Soforthilfe zur Verfügung. Pro Haushalt inklusive einer Person werden 1500 Euro und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Maximal können 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden.

Das Antragsformular für Betroffene in Trier Ehrang finden Sie hier:

soforthilfe-ehrang.pdf (trier.de)

Eine Übersicht zu weiteren Hilfsangeboten für Betroffene in Trier finden Sie hier:

Stadt Trier – Hilfsangebote für Flutopfer

Keine Woche nach dem ersten Spendenaufruf sind bereits weit über 400.000 € an Spendengeldern zusammengekommen. Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel bedankt sich schon jetzt für die eingehenden Spenden und für die großartige Solidarität im Landkreis Vulkaneifel! Daher können ab sofort Anträge auf Hilfen bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel gestellt werden. Pro Haushalt wird ein Sockelbetrag von 1500 € an Hochwasserhilfe ausgezahlt. Pro Haushaltsmitglied gibt es zusätzliche jeweils weitere 500 € auf den gezahlten Sockelbeitrag. In besonderen Härtefällen kann die Höhe dieser Hilfen im begründeten Einzelfall auch höher ausfallen.

Die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel steht Ihnen bei Rückfragen unter der E-Mailadresse: buergerstiftung@vulkaneifel.de sowie telefonisch unter 06592/933249 (Patrick Schauster) und 06592/933292 (Bernd Ant) zur Verfügung.

Das Antragsformular finden Sie hier: Microsoft Word – Antrag Soforthilfe_Bürgerstiftung.docx (vulkaneifel.de)