Im Rahmen der Schwierigkeiten, die sich aus der Corona-Pandemie vergangenes Jahr ergaben, wurde mit Luxembourg eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahme zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen (Homeoffice), wie „normale“ Arbeitstage in Luxembourg behandelt werden können und damit nicht in die so genannte „19-Tage-Regelung“ fallen.

Diese Maßnahme wurde nun mindestens bis zum 31.12.2021 verlängert.

Mehr dazu unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2021-09-20-besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg-fortgeltung.pdf?__blob=publicationFile&v=1