Mit Luxemburg wurde eine Verständigungsvereinbarung getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Luxemburg behandelt werden können. Mit Schreiben v. 6.12.2021 informiert das BMF, dass die Vereinbarung bis mindestens 31.3.2022 verlängert wird.

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