Die Finanzverwaltung unseres Nachbarstaates hat datiert auf den 30.09.2021 die alljährlichen letztmaligen Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärungen rausgeschickt.

Für das Veranlagungsjahr 2020 ist die Steuererklärung demzufolge binnen Monatsfrist, also spätestens schon zum 02.11.2021, bei der zuständigen Veranlagungsstelle einzureichen, um etwaige Geldstrafen zu vermeiden.