Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.06.2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung bezüglich der Besteuerung von Photovoltaikanlagen getroffen:

Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW erhalten die antragsgebundene Möglichkeit des Verzichtes der Besteuerung. Es entfällt dann die jährliche Abgabe einer Gewinnermittlung (i.d.R. Anlage EÜR), da die Anlage steuerlich nicht mehr als Gewerbebetrieb eingestuft wird, sondern als Liebhaberei.

Die Entscheidung darüber, ob man einen solchen Antrag stellen möchte, sollte jedoch gut überlegt sein, denn neben vielen Vorteilen, gibt es auch einige, im Einzelfall gegebenenfalls gewichtige Nachteile zu bedenken:

VorteileNachteile
Abgabe einer Gewinnermittlung entfällt, demzufolge auch die damit einhergehenden Kosten, wie z.B. für den Steuerberater.Sind Steuerbescheide aus den Vorjahren teilweise noch änderbar, dann entfallen hier auch etwaige Verluste, die zu Nachzahlungen führen können.
Bei Verkauf der Immobilie ist die Entnahme der Photovoltaikanlage aus dem Gewerbebetrieb mit dem Zeitwert zu versteuern. Diese Situation wird mit Antragstellung umgangen.Hat man sich seinerzeit dazu entschieden hinsichtlich der Umsatzsteuer auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um die Umsatzsteuer, die auf die Anlage bei Kauf entfallen ist vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen, so bleibt die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung von der Antragsstellung unberührt.
Sind Steuerbescheide aus den Vorjahren teilweise noch änderbar, dann werden versteuerte Gewinne rückabgewickelt, was zu Steuererstattungen führen könnte.Wartungen, Reparaturen o.ä. können steuerlich nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch als Handwerkerleistung in Höhe von 20% der Lohnkosten abgesetzt werden.

Zur Entscheidungsfindung empfiehlt es sich alle Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles genau zu betrachten, um Vor- und Nachteile in Ihrem Fall genau abzuwägen.

Rufen Sie uns daher bitte unbedingt an, wenn Sie Ihren Fall individuell im Detail mit uns besprechen möchten! Wir beraten Sie gerne!