Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts: Abgabefrist bis 31. Januar 2023 verlängert!

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr.  Ursprünglich hätten die Erklärungen bis Ende des Monats eingereicht werden müssen.

Das FAQ des Bundesfinanzministeriums wurde entsprechend aktualisiert:

Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten