Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung Pflicht, aber was heißt das genau?
Aufgrund verschiedener Übergangsfristen besteht vorerst für Unternehmer nur die Pflicht E-Rechnungen empfangen zu können.
Eine gewöhnliche E-Mail-Adresse ist schon ausreichend. Das sollte machbar sein!
Im Laufe der kommenden Jahre wird dann Schritt für Schritt, je nach Unternehmensgröße auch die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend.
Dazu und zu vielen weiteren Einzelfragen finden Sie hier mehr Infos: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung