Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung Pflicht, aber was heißt das genau?

Aufgrund verschiedener Übergangsfristen besteht vorerst für Unternehmer nur die Pflicht E-Rechnungen empfangen zu können.

Eine gewöhnliche E-Mail-Adresse ist schon ausreichend. Das sollte machbar sein!

Im Laufe der kommenden Jahre wird dann Schritt für Schritt, je nach Unternehmensgröße auch die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend.

Dazu und zu vielen weiteren Einzelfragen finden Sie hier mehr InfosFAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung