Das luxemburgische Finanzministerium hat am 22. Juli 2024 die neue Steuerreform präsentiert:

Für Grenzgänger, die ihre Überstunden in Deutschland versteuern müssen, wird eine Steuergutschrift von bis zu 700 Euro eingeführt. Diese Gutschrift kann im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Überstunden in Deutschland versteuert wurden. Für Überstunden bis zu 1.200 Euro gibt es keine Steuergutschrift. Bei Überstundenauszahlungen zwischen 1.200 und 4.000 Euro erfolgt eine gestaffelte Auszahlung, die bei 4.000 Euro mit maximal 700 Euro endet.

In der Kommentierung zum neuesten Gesetzesentwurf erklärt das Finanzministerium, dass es davon ausgeht, dass Überstunden gesetzlich von der Steuer freigestellt sind. Damit nimmt es eine klare Position gegen die bisherige Linie ein. Denn in der Konsultationsvereinbarung vom Januar 2024 hatte Luxemburg noch erklärt, dass es Überstunden als nicht besteuert betrachtet. Für den Fall, dass das Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht diese Besteuerung nicht anerkennt, wurde nun der neue Steuerkredit eingeführt.