Zur Unterstützung von Betroffenen der schrecklichen Unwetterkatastrophe in der Region haben mehrere Institutionen Spendenkonten eingerichtet.

Hier eine Übersicht:

Innenministerium Rheinland-Pfalz: IBAN DE78 5505 0120 0200 3006 06, BIC MALADE51MNZ, Verwendungszweck: Katastrophenhilfe Hochwasser

Verbandsgemeinde Trier-Land: IBAN DE13 5855 0130 0001 1273 80, BIC TRISDE55XXX

Eifelkreis Bitburg-Prüm: IBAN DE29 5866 0101 0002 0470 05, BIC GENODED1BIT, Verwendungszweck: Unwetterkatastrophe Eifelkreis

Die Volksbank RheinAhrEifel verdoppelt dabei jede Spende bis zu einer Höhe von maximal 5.000,- €.

Spenden kann man selbstverständlich unbegrenzt – die steuerliche Entlastung ist allerdings beschränkt. Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Zuwendungen, die wegen Überschreitens der Höchstbeträge im Jahr der Zahlung nicht abgezogen werden können, werden im Rahmen des Einkommensteuerbescheids gesondert festgestellt und in die folgenden Jahre zeitlich unbefristet vorgetragen und dort im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben berücksichtigt. Auf diese Weise geht nichts verloren, und Sie können später diese Spenden steuerlich absetzen.