Steuerliche Hilfsmaßnahmen aufgrund der Unwetterereignisse in Rheinland-Pfalz
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat als Reaktion auf die Unwetterereignisse in der Region ein Schreiben zu Steuerlichen (Hilfs-) Maßnahmen für Betroffene erlassen.
Das Schreiben umfasst hierbei im Wesentlichen Erleichterungen von Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen für Betroffene, Erleichterungen zum Spendennachweis für Helfende, Sonderregelungen für den Verlust von Buchführungsunterlagen, diverse Möglichkeiten von Sonderabschreibungen und Rücklagenbildungen für betroffene Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, Sonderregelungen für betroffene Vermieter und steuerlich begünstigte Unterstützungsmöglichkeiten von Arbeitgebern für betroffene Arbeitnehmer.
Den umfassenden Erlass finden Sie im Original hier: https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf
Gerne beraten wir Betroffene im Detail hinsichtlich sämtlicher konkret in Betracht kommender steuerlicher Erleichterungen.