Besteuerung der Überstunden von Grenzgängern

Ein deutsches Finanzgericht hat entschieden, dass die Besteuerung von Überstunden deutscher Grenzgänger mit Einkünften aus Luxemburg rechtmäßig ist.

Das Gericht begründet dies damit, dass diese Überstunden in Luxemburg nicht effektiv besteuert würden und die deutsche Finanzverwaltung aufgrund einer nationalen Vorschrift ($ 50d Abs. 9 Satz 4 EStG) ein Besteuerungsrecht habe.

Da die Rechtslage unsicher ist, wurde die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, der das Problem abschließend klären muss. Bis zu dieser höchstrichterlichen Entscheidung behalten die Finanzämter ihre aktuelle Besteuerungspraxis bei. Betroffene können auf eine Korrektur durch den BFH hoffen.