Steuerliche Hochwasserhilfsmaßnahmen gelten in RLP weiter
In einer Pressemitteilung hat das Ministerium der Finanzen veröffentlicht, dass der Katastrophenerlass für Betroffene des Hochwassers verlängert wird. Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen Vereinfachungsregelungen zu Anpassung von Steuervorauszahlungen, Steuerstundungen und den Verzicht auf Stundungszinsen oder die Erhebung von Säumniszuschlägen.
Pressemitteilung: 211223_PrM_Flutkatastrophe_Verlängerung_Katastrophenerlass.pdf (lfst-rlp.de)