Die steuerliche Ausnahmeregelung für Luxemburg-Pendler, die im Home-Office arbeiten, endet am 30. Juni. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde die 19-Tage-Regel teilweise ausgesetzt, um Grenzgängern das Arbeiten im Home-Office ohne Nachteile zu ermöglichen.

In der nun unterzeichneten Vereinbarung heißt es: „Vor dem Hintergrund der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich des COVID-19-Pandemiegeschehens haben sich die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg einvernehmlich darauf verständigt, die Verständigungsvereinbarung zum 30. Juni 2022 einvernehmlich zu kündigen. Die Vereinbarung vom 3. April 2020 betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern war bereits durch die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 ersetzt und auf diesem Weg aufgehoben worden. Sie lebt nicht wieder auf.“