Worum geht es?

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer zu reformieren.

Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.

Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell um, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) setzen die meisten Länder das Bundesmodell um. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) weichen die Länder Saarland und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden hingegen ein eigenes Grundsteuermodell an.

Mehr dazu im Video: Erklär doch mal, Robin – Folge 1: Grundsteuer | Erklärfilm – YouTube

Was ist zu tun?

In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.

Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Grundstückseigentümer müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Bis zur öffentlichen Bekanntmachung kann jeder schon einmal damit beginnen Unterlagen zu den eigenen Grundstücken zu sammeln, die Aufschluss über die notwendigen Angaben geben können und diese entsprechend zu systematisieren. Das können notariell beurkundete Kaufverträge, Auszüge des Grundbuchamtes, Gutachten und vieles andere mehr sein.

Für all diejenigen Mandanten, die keine Unterstützung vom Steuerberater benötigen und die Feststellungserklärung eigenständig anfertigen möchten, empfiehlt es sich frühzeitig einen Zugang zum ELSTER-Portal einzurichten, da die Beantragung und Ausstellung der notwendigen Zertifikatsdatei einige Zeit brauchen kann.

Wie kann die Kanzlei helfen?

Selbstredend unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärungen gerne. Hierzu haben wir uns frühzeitig darum gekümmert einen Softwarepartner zu finden, der uns und ihnen die Bewältigung dieser Aufgabe erleichtern soll. Hier werden wir zum einen die Möglichkeit haben in einer eigens geschaffenen Datendrehscheibe gemeinsam mit Ihnen digital die notwendigen Angaben zu sammeln.

Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit fehlenden Unterlagen bei diversen Behörden für Sie zentralisiert anzufordern.

Im Übrigen können wir jedoch auch diejenigen, die sich mit der Arbeit am PC schwertun, mit ausreichend Informationsmaterial, Checklisten und vielem anderen mehr versorgen, so dass eine zielgerichtete sowie effiziente Zusammenarbeit und Bewältigung der Aufgabe möglich ist.