Firmenwagen und Steuern

Bild Firmenwagen und Steuern

Wenn Sie ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen, haben Sie zwei Möglichkeiten, die Nutzung des Fahrzeugs zu versteuern:

  1. Ein-Prozent-Regel: Bei der Ein-Prozent-Regel wird monatlich 1% des Fahrzeug-Listenpreises versteuert.
  2. Fahrtenbuch: In einem Fahrtenbuch werden alle Fahrten mit dem Firmenfahrzeug eingetragen. Dabei müssen mindestens Angaben zu Datum, Uhrzeiten von Beginn und Ende der jeweiligen Fahrt, Abfahrts- und Zielort, Kilometerstand, Angaben zu privaten oder dienstlichen Fahrten machen.

Mein Tipp: Führen Sie das Fahrtenbuch nicht richtig oder zeitnah, kann es vom Finanzamt nicht anerkannt werden. In vielen Fällen kann sich trotz des höheren Aufwands ein Fahrtenbuch lohnen. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Methode für Sie günstiger ist und wie die etwaige Führung eines Fahrtenbuches elektronisch effizient und rechtssicher unterstützt werden kann.